
e-PA
Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben für alle Patienten, die nicht widersprochen haben, eine elektronische Patientenakte angelegt. Diese können sie ab sofort auch bei uns nutzen. Wir können alle bei uns erhobenen

TISS die teamgestützte Infektsprechstunde
NEU: Teamgestützte Infektsprechstunde (kurz TISS) Liebe Patientinnen, liebe Patienten, aufgrund von bereits erfolgten oder noch zu erwartenden Praxisschließungen ohne Nachfolge in unserer Umgebung in kurzer Zeit, werden wir in Zukunft in unserer

Das E-Rezept
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, am 16. August 2019 ist das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft getreten. Dies beinhaltet auch die Einführung des elektronischen Rezepts

Die elektronische AU
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, ab dem 01.04.2023 erhalten Sie im Falle einer Arbeitsunfähigkeit keinen gesonderten Ausdruck mehr. Es erfolgte die gesetzlich verpflichtende Umstellung auf die eAU. Ihr Arbeitgeber ist seit dem 01.01.2023 zum digitalen Abruf der Arbeitsunfähigkeitszeiträume bei der Krankenkasse verpflichtet. Somit entfällt

Ihr Rezept online
Liebe Patientinnen und Patienten, ab sofort haben Sie die Möglichkeit (als registrierter Patient unserer Praxis) Ihre Rezepte auf unserer Webseite unter Rezeptbestellung online vorzubestellen oder Sie nutzen die Patentieten-App (gesund.de), für

e-PA
Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben für alle Patienten, die nicht widersprochen haben, eine elektronische Patientenakte angelegt. Diese können sie ab sofort auch bei uns nutzen. Wir können alle bei uns erhobenen

TISS die teamgestützte Infektsprechstunde
NEU: Teamgestützte Infektsprechstunde (kurz TISS) Liebe Patientinnen, liebe Patienten, aufgrund von bereits erfolgten oder noch zu erwartenden Praxisschließungen ohne Nachfolge in unserer Umgebung in kurzer Zeit, werden wir in Zukunft in unserer

Das E-Rezept
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, am 16. August 2019 ist das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft getreten. Dies beinhaltet auch die Einführung des elektronischen Rezepts

Die elektronische AU
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, ab dem 01.04.2023 erhalten Sie im Falle einer Arbeitsunfähigkeit keinen gesonderten Ausdruck mehr. Es erfolgte die gesetzlich verpflichtende Umstellung auf die eAU. Ihr Arbeitgeber ist seit dem 01.01.2023 zum digitalen Abruf der Arbeitsunfähigkeitszeiträume bei der Krankenkasse verpflichtet. Somit entfällt

Ihr Rezept online
Liebe Patientinnen und Patienten, ab sofort haben Sie die Möglichkeit (als registrierter Patient unserer Praxis) Ihre Rezepte auf unserer Webseite unter Rezeptbestellung online vorzubestellen oder Sie nutzen die Patentieten-App (gesund.de), für
