Die elektronische AU

Die elektronische AU

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

ab dem 01.04.2023 erhalten Sie im Falle einer Arbeitsunfähigkeit keinen gesonderten Ausdruck mehr.

Es erfolgte die gesetzlich verpflichtende Umstellung auf die eAU.

Ihr Arbeitgeber ist seit dem 01.01.2023 zum digitalen Abruf der Arbeitsunfähigkeitszeiträume bei der Krankenkasse verpflichtet. Somit entfällt die Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung durch Sie.

Eine mündliche Abmeldung bei Ihrem Arbeitgeber ist ausreichend. Die digitale Übermittlung der AU zu Ihrer Krankenkasse erfolgt durch uns.

Sie wünschen dennoch einen Ausdruck?

Um den zeitlichen & organisatorischen Aufwand, in Ihrem Interesse, so gering wie möglich zu halten, teilen Sie uns dies bitte unbedingt vor der Behandlung mit!

Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und das uns entgegengebrachte Vertrauen.

Ihr Praxis-Team

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